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AGB
Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Heinz Kollmer
GmbH
Stand 14. 06. 2002
1. Allgemeines
1.1. Die Geschäftsbedingungen gelten
für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen. Änderungen oder
Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Dies gilt auch für ein Abbedingen des
Schriftformerfordernisses.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen
werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil,
es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend.
Bestellungen und mündliche Abmachungen
bedürfen zur Gültigkeit unserer schriftlichen
Bestätigung. Unsere Vertreter sind nur
zur Vermittlung berechtigt. Technische
Änderungen sowie Änderungen in Form,
Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen
des Zumutbaren vorbehalten.
2.2. Mit der Bestellung der Ware erklärt
der Kunde verbindlich, die bestellte
Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt,
das in der Bestellung liegende Vertragsangebot
innerhalb von 2 Wochen nach Eingang
bei uns anzunehmen. Die Annahme kann
entweder schriftlich oder durch Auslieferung
der Ware an den Kunden erklärt werden.
2.3. Erfolgt die Bestellung der Ware
auf elektronischem Wege, bedarf es keiner
Bestätigung des Zugangs der Bestellung.
2.4. Der Vertragsschluss erfolgt unter
dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.
Dies gilt nur für den Fall, dass die
Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten
ist, insbesondere bei Abschluss eines
kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem
Zulieferer. Der Kunde wird über die
Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich
zurückerstattet.
2.5. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem
Wege bestellt, wird der Vertragstext
von uns gespeichert und dem Kunden auf
Verlangen nebst den vorliegenden AGB
per E-Mail zugesandt.
3. Preise
3.1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend.
Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer
nicht enthalten. Porto, Verpackung,
Frachtkosten und Kosten für die Klischeeherstellung
trägt der Kunde. Klischee-Kosten sind
Anteilkosten und werden bei unveränderter
Nachbestellung nicht erneut erhoben.
3.2. Der Kunde verpflichtet sich, nach
Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen
den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf
dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
Während des Verzugs ist die Geldschuld
in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz
zu verzinsen. Wir behalten uns vor,
einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen
und geltend zu machen.
3.3. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug,
werden unsere sämtlichen übrigen ihm
gestundeten Forderungen, unbeschadet
eventueller Wechselhereinnahmen, fällig.
3.4. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung
nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder durch uns anerkannt
wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht
nur ausüben, wenn ein Gegenanspruch
auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3.5. Lieferung gegen Nachnahme, bzw.
Vorauskasse bleibt vorbehalten. Wechsel
werden lediglich nach vorheriger Vereinbarung
und nur erfüllungshalber angenommen.
Diskont-, Bank- und Stempelspesen trägt
der Kunde.
4. Lieferung, Versand
4.1. Teillieferungen sind in zumutbarem
Umfang vorbehalten. Lieferfristen sind
unverbindlich. Verbindliche Termine
bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
4.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung
der Ware geht mit der Übergabe, beim
Versendungskauf mit der Auslieferung
der Sache an den Spediteur, den Frachtführer
oder der sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Person oder Anstalt auf den
Käufer über.
4.3. Der Übergabe steht es gleich, wenn
der Kunde im Verzug der Annahme ist.
5. Gewährleistung
5.1. Für Mängel der Ware leisten wir
zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
5.2. Schlägt die Nacherfüllung fehl,
kann der Kunde grundsätzlich nach seiner
Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
oder Rückgängigmachung des Vertrages
(Rücktritt) verlangen. Bei einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere
bei nur geringfügigen Mängeln, steht
dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht
zu.
5.3. Offensichtliche Mängel müssen uns
innerhalb einer Frist von zwei Wochen
ab Empfang der Ware schriftlich angezeigt
werden; andernfalls ist die Geltendmachung
des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung. Den Kunden trifft die volle
Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere für den Mangel selbst,
für den Zeitpunkt der Feststellung des
Mangels und für die Rechtzeitigkeit
der Mängelrüge.
5.4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts-
oder Sachmangels nach gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag,
steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch
wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde
nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz,
verbleibt die Ware beim Kunden, wenn
ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz
beschränkt sich auf die Differenz zwischen
Kaufpreis und Wert der mangelhaften
Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die
Vertragsverletzung arglistig verursacht
haben.
5.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt
ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
5.6. Als Beschaffenheit der Ware gilt
grundsätzlich nur die Produktbeschreibung
des Herstellers als vereinbart. Öffentliche
Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung
des Herstellers stellen daneben keine
vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe
der Ware dar.
6. Haftungsbeschränkung
6.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen
beschränkt sich unsere Haftung auf den
nach der Art der Ware vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei
leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten haften wir nicht.
6.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen
betreffen nicht Ansprüche des Kunden
aus Produkthaftung. Weiter gelten die
Haftungsbeschränkungen nicht bei uns
zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden
oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
6.3. Schadensersatzansprüche des Kunden
wegen eines Mangels verjähren nach einem
Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt
nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1.Wir behalten uns das Eigentum an
der Ware bis zur vollständigen Begleichung
aller Forderungen aus einer laufenden
Geschäftsbeziehung vor.
7.2. Der Kunde ist verpflichtet, uns
einen Zugriff Dritter auf die Ware,
etwa im Falle einer Pfändung, sowie
etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung
der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen
Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen
Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich
anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet,
die Ware bis zur völligen Bezahlung
unserer Forderungen so aufzubewahren,
dass jederzeit die mit Eigentumsvorbehalt
gelieferte Ware feststellbar ist. Wir
sind insoweit zur Überprüfung berechtigt.
7.3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem
Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer
der vorstehenden Pflichten vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts
finden keine Anwendung.
8.2. Für alle aus dem Vertrag sich ergebenden
Rechte und Pflichten ist Nürtingen Erfüllungsort.
8.3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich rechtliches Sondervermögen,
ist ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
nach unserer Wahl Nürtingen oder Stuttgart.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung
nicht bekannt sind.
8.4. Sollten einzelne Bestimmungen des
Vertrages mit dem Kunden einschließlich
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung
soll durch eine Regelung ersetzt werden,
deren wirtschaftlicher Erfolg dem der
Unwirksamen möglichst nahe kommt.
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